Webdesign · Recht & Compliance
Barrierefreiheitsgesetz 2025Was Websites in der EU jetzt erfüllen müssen
Seit dem 28. Juni 2025 gelten verbindliche Anforderungen an digitale Barrierefreiheit — erstmals auch für private Unternehmen. Dieser Leitfaden zeigt, wer betroffen ist, welche Standards gelten und wie Sie Ihre Website in wenigen Minuten prüfen.
Synext IT Redaktion Aktualisiert Juli 2026 9 Minuten Lesezeit
- Anwendbar seit
- 28. Juni 2025Übergangsfristen nur in Ausnahmefällen
- Maßstab
- WCAG 2.1 Level AAüber EN 301 549
- Betroffen
- B2C-DienstleistungenShops, Banken, Buchung, Telekom
- Ausnahme
- Kleinstunternehmen< 10 Beschäftigte und ≤ 2 Mio. € Umsatz
Überblick
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) in deutsches Recht um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 und verpflichtet Anbieter dazu, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen nutzbar zu machen — insbesondere für Menschen mit Behinderungen.
Der entscheidende Unterschied zur bisherigen Rechtslage: Barrierefreiheit war lange eine Pflicht öffentlicher Stellen. Mit dem BFSG erfasst sie nun auch private Unternehmen mit digitalen Angeboten wie Websites, Apps oder E-Commerce-Plattformen.
In diesem Beitrag klären wir, welche Unternehmen betroffen sind, welche Anforderungen konkret gelten und wie Sie die Umsetzung planen. Ziel ist nicht nur, rechtliche Risiken zu vermeiden, sondern ein besseres, inklusiveres Nutzererlebnis für alle zu schaffen.
Was ist das Barrierefreiheitsgesetz 2025?
Das BFSG ist die deutsche Umsetzung einer EU-weiten Richtlinie, die digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher machen soll. Es erweitert die Anforderungen an die Barrierefreiheit auf private Anbieter — nicht mehr nur auf öffentliche Websites. Betroffen sind unter anderem Online-Shops, Finanzdienstleister, digitale Plattformen und mobile Apps.
Ausnahme für Kleinstunternehmen
Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten and höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanzsumme sind von wesentlichen Pflichten des Gesetzes für Dienstleistungen ausgenommen. Beide Kriterien müssen gemeinsam erfüllt sein.
Welche Änderungen bringt dieses Gesetz mit sich?
Unternehmen müssen ihre Websites anpassen oder neu gestalten, um die gesetzlich definierten Standards zu erfüllen — insbesondere nach WCAG 2.1 Level AA. Das Gesetz bewirkt:
- Inklusivere digitale Umgebungen für alle Nutzergruppen
- Einheitliche rechtliche Anforderungen in allen EU-Mitgliedstaaten
- Sanktionen bei Nichteinhaltung, bis hin zur Untersagung des Dienstes
Diese Änderungen sollen Unternehmen dazu bewegen, Barrierefreiheit nicht nur als Pflicht, sondern als Wettbewerbsvorteil zu verstehen: bessere Usability, größere Reichweite und messbar niedrigere Absprungraten.
Ist Ihre Website vom BFSG betroffen?
Unser kostenloses Prüftool analysiert Ihre Startseite auf Kontraste, Alt-Texte, Formularbeschriftungen und Struktur — und zeigt Ihnen die Befunde nach WCAG-Kriterien sortiert.
Wer profitiert von diesem Gesetz?
In erster Linie unterstützt das BFSG Menschen mit:
- Sehbehinderungen
- Hörbeeinträchtigungen
- Motorischen Einschränkungen
- Kognitiven Beeinträchtigungen
Die Regelung ist darüber hinaus vorteilhaft für:
- Ältere Menschen
- Nutzer von Assistenztechnologien (Screenreader, Sprachsteuerung)
- Temporäre Einschränkungen (gebrochener Arm, Augenbelastung)
- Nutzung bei Sonnenlicht oder mit schlechter Verbindung
Barrierefreiheit hilft allen Nutzern — nicht nur Menschen mit dauerhaften Behinderungen. Jede Maßnahme, die eine Website ohne Maus bedienbar macht, macht sie auch schneller, klarer und suchmaschinenfreundlicher.
Welche Unternehmen müssen das BFSG einhalten?
Grundsätzlich alle Unternehmen, die in der EU digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Dazu zählen:
- Online-Shops und Marktplätze
- Banken und Finanzdienstleister
- Telekommunikations- und Medienanbieter
- Transportunternehmen, insbesondere Buchungssysteme
- Streaming- und Bildungsplattformen
Kleinstunternehmen können ausgenommen sein, sollten Barrierefreiheit dennoch umsetzen — im Sinne von Nutzerfreundlichkeit, sozialer Verantwortung und zukunftssicherer Entwicklung. Wer heute barrierefrei baut, spart die Nachrüstung von morgen.
Gilt das Gesetz auch für B2B-Unternehmen?
Nein. Das BFSG richtet sich in erster Linie an Anbieter, die ihre digitalen Dienstleistungen oder Produkte direkt an Verbraucher richten (B2C). Reine B2B-Unternehmen, die ausschließlich Geschäftskunden bedienen, sind aktuell nicht verpflichtet.
Trotzdem relevant
Auch im B2B-Kontext zahlt sich Barrierefreiheit aus: bei öffentlichen Ausschreibungen, bei barrierefreier Dokumentation und bei älteren Nutzern in Entscheiderpositionen. Sobald ein einziger Teil Ihres Angebots an Verbraucher gerichtet ist — etwa ein Shop oder eine Terminbuchung —, kann die Pflicht greifen.
Wie wirken sich die Anforderungen auf Websites aus?
Websites müssen konkrete Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit erfüllen. Die wichtigsten sind:
- Alternativtexte für alle informativen Bilder
- Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur
- Ausreichender Farbkontrast (mindestens 4,5:1 bei Fließtext)
- Untertitel und Transkripte für Audio- und Videoinhalte
- Strukturierte Inhalte mit korrekter Überschriftenhierarchie
- Mobile Responsiveness und Gerätekompatibilität
- Barrierefreie Formulare, die auch mit Screenreadern nutzbar sind
Zentrale Vorgaben im Detail
Wer erfasst wird
Digitale Plattformen und Anwendungen innerhalb der EU, im öffentlichen wie im privaten Sektor. Nur Kleinstunternehmen sind ausgenommen.
Was erfüllt sein muss
Nutzbarkeit für Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen gemäß WCAG 2.1 Level AA.
Ein Standard für die EU
Ein einheitlicher europäischer Maßstab verringert Rechtsunsicherheit und erleichtert grenzüberschreitend tätigen Unternehmen die Einhaltung.
Wer kontrolliert
Jeder Mitgliedstaat überwacht eigenständig — mit Bußgeldern, Untersagung von Diensten und rechtlichen Schritten bis zur Marktrücknahme.
Wie wird das Gesetz überwacht und durchgesetzt?
Jeder EU-Mitgliedstaat ist für Überwachung und Durchsetzung selbst verantwortlich. In Deutschland gibt es dafür zuständige Marktüberwachungsstellen, die regelmäßig prüfen, ob Angebote die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Zunächst stehen vor allem öffentliche Websites im Fokus, bevor private Anbieter verstärkt kontrolliert werden.
Die Durchsetzung umfasst unter anderem:
- Sanktionen und Bußgelder
- Untersagung oder Sperrung digitaler Dienste
- Rechtliche Schritte bis hin zur Marktrücknahme
Hinzu kommt ein praktisches Risiko: Verbraucherverbände und betroffene Nutzer können Verstöße melden. Erfahrungsgemäß entsteht der erste Druck nicht durch Behörden, sondern durch Beschwerden aus dem Nutzerkreis.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
- Gesetz verstehen: BFSG und die dazugehörige Rechtsverordnung (BFSGV) auf den eigenen Anwendungsfall prüfen.
- Barrierefreiheit messen: Automatisierte Tools wie WAVE, axe oder Lighthouse einsetzen — ergänzt um manuelle Tests.
- Änderungen umsetzen: Alt-Texte, Untertitel, ARIA-Rollen und barrierefreie Formulare integrieren.
- Feedback ermöglichen: Nutzern eine barrierefreie Rückmeldemöglichkeit anbieten.
- Maßnahmen dokumentieren: Umgesetzte Schritte intern festhalten und revisionssicher dokumentieren.
Wichtig zu wissen
Automatisierte Tools erkennen erfahrungsgemäß rund 30 bis 40 Prozent der tatsächlichen Barrieren. Sie sind ein hervorragender Einstieg und decken die häufigsten technischen Fehler zuverlässig auf — ersetzen aber keinen manuellen Test mit Tastatur und Screenreader.
Technische Fokusbereiche
| Bereich | Anforderung in der Praxis |
|---|---|
| Tastaturnavigation | Alle Funktionen ohne Maus erreichbar, Fokus jederzeit sichtbar, keine Fokusfallen. |
| Alternativtexte | Jedes informative Bild beschreibt seinen Inhalt; rein dekorative Grafiken bleiben leer (alt=""). |
| Untertitel & Transkripte | Pflicht für Video- und Audioinhalte, inklusive automatisch startender Medien. |
| Klare Linktexte | Statt „Hier klicken“ konkret benennen: „Preisliste als PDF herunterladen“. |
| Formularbeschriftungen | Jedes Feld hat ein verknüpftes <label>; Fehler werden benannt, nicht nur rot markiert. |
| Website-Struktur | Semantisches HTML, lückenlose Überschriftenhierarchie, echte Landmarks statt <div>-Wüsten. |
Ist Ihre Website bereit für das Barrierefreiheitsgesetz?
Fünf Fragen, ehrlich beantwortet. Das Ergebnis ist keine rechtliche Bewertung, sondern eine Einordnung, wie dringend Handlungsbedarf besteht.
Kurz-Selbsteinschätzung
0 von 5 beantwortet
Falls Sie bei einer dieser Fragen zögern: Frühzeitiges Handeln spart später Kosten, Aufwand und rechtliche Risiken.
Synext IT macht Ihre Website barrierefrei
Wir entwickeln Websites, die den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes und den WCAG 2.1 AA-Standards entsprechen — ohne dabei Design oder Conversion zu opfern.
Unsere Leistungen im Überblick
Von der Erstanalyse bis zur laufenden Betreuung.
- Vollständige Barrierefreiheits-Audits inkl. WCAG-Konformitätscheck
- Redesigns und Anpassungen für Web und Mobilgeräte
- Kompatibilität mit Screenreadern und Tastatursteuerung
- Barrierefreie Formulare, Navigation und Inhaltsblöcke
- Semantisches HTML und strukturierte Daten (Schema.org)
- Schulungen und laufende Betreuung Ihres Teams
Warten Sie nicht auf eine Beanstandung — machen Sie Ihre Website jetzt zukunftssicher.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Hauptziel des Barrierefreiheitsgesetzes?
Das Hauptziel ist, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Nutzer zugänglich zu machen — insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Das Gesetz fördert gleichberechtigten Zugang zu Technologie in der gesamten EU, indem es einheitliche Standards schafft, vor allem für Websites, E-Commerce, Banken und öffentliche Dienstleistungen.
Gilt das Barrierefreiheitsgesetz auch für Websites?
Ja. Es gilt ausdrücklich für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher wie privater Anbieter. Jeder Anbieter digitaler Dienste — insbesondere in Onlinehandel, Finanzwesen oder Transport — muss sicherstellen, dass die Website den Barrierefreiheitsstandards entspricht, in der Regel WCAG 2.1 Level AA.
Wie kann ich meine Website auf Barrierefreiheit prüfen?
Am besten mit einer Kombination aus automatisierten Tools und manuellen Tests:
- Automatisierte Prüfung mit unserem Barrierefreiheits-Tool, WAVE, Lighthouse oder axe DevTools
- Bedienung ausschließlich per Tastatur testen
- Screenreader wie NVDA oder VoiceOver einsetzen
- Farbkontraste, Alt-Texte, Überschriftenstruktur und Formularbeschriftungen prüfen
- Mobile Nutzbarkeit und Responsivität bewerten
Für eine belastbare Bewertung empfiehlt sich ein professionelles Barrierefreiheits-Audit.
Welcher Standard gilt aktuell für barrierefreie Websites?
Maßgeblich ist WCAG 2.1 Level AA (Web Content Accessibility Guidelines) der W3C Web Accessibility Initiative, in Europa über die Norm EN 301 549 verankert. Die Richtlinien beruhen auf vier Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.
Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?
Die Marktüberwachungsbehörden können Mängel beanstanden, Fristen zur Beseitigung setzen, Bußgelder verhängen und im äußersten Fall die Bereitstellung des Dienstes untersagen. Entscheidend ist in der Praxis: Wer nachweisbar an der Umsetzung arbeitet und dies dokumentiert, steht deutlich besser da als ein Anbieter ohne jede Maßnahme.
Kann Synext IT bei der Umsetzung der Barrierefreiheit helfen?
Ja. Wir sind auf die Entwicklung und Optimierung barrierefreier Websites nach den Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetzes spezialisiert. Unsere Leistungen umfassen:
- Barrierefreiheits-Audits und technische Berichte
- Webdesign und Entwicklung gemäß WCAG 2.1
- Barrierefreie Formulare, Navigation und Menüs
- Kompatibilität mit Screenreadern und Tastaturnavigation
- Laufende Betreuung, Support und Monitoring
Next step
Erst prüfen, dann planen.
Die meisten Websites scheitern an vier oder fünf wiederkehrenden Punkten — nicht an einem Komplettumbau. Ein Check zeigt in Minuten, wo Sie stehen.
- Reply within 24 hours
- 100 % (no obligation)
- Konkrete Befunde statt allgemeiner Hinweise
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